Brikada - Magazin für Frauen

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AXA verbessert seine Elternrichtlinie

10.12.2016

 

 

In Deutschland können sich werdende Mütter, die beim Kölner Unternehmen arbeiten, zwei Wochen vor dem Mutterschutz freistellen lassen – und das bei vollem Gehalt. Voraussetzung ist, dass der Mutterschutz nach dem 1. Januar 2017 beginnt. Arbeitet der andere Elternteil bei AXA, kann er sich nach der Geburt des Kindes für vier Wochen freistellen lassen. Das Unternehmen zahlt auch dann das volle Gehalt während der gesamten Freistellungszeit. Bei einer Adoption hat der Elternteil, der sich hauptsächlich um das Kind kümmert, zusätzlich zur Elternzeit Anspruch auf 16 Wochen vollbezahlte Freistellung. Hiermit geht AXA weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, denn in Deutschland gibt es bei Adoption keinen Anspruch auf Mutterschutz.

„Mit dem Angebot unterstützen wir als Arbeitgeber Eltern mit zusätzlicher Zeit, um Kinder in der Familie willkommen zu heißen. Gleichzeitig trägt das Angebot dazu bei, biologische und Adoptiveltern inklusive gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften sowie alleinerziehende Elternteile gleichzustellen. Sie alle können das neue Angebot nutzen“, sagt Astrid Stange, Vorstand für Strategie, Personal und Organisation bei AXA Deutschland. „Mit Maßnahmen wie dieser fördern wir gezielt ein gesundes Arbeitsklima, in dem sich Mitarbeiter wohlfühlen – und zwar unabhängig davon, welches Familienmodell sie für sich persönlich wählen“, ergänzt Stange.
(Quelle: AXA)

 

Weitere Informationen:
www.AXA.de

Titelbild: Foto: © AXA Group