
Nürnberg. - Bayerisches Bier g.g.A. und Nürnberger Lebkuchen g.g.A. verbindet Vieles: sie weisen eine gemeinsame Gründungsgeschichte auf und blicken auf eine jahrhundertelange Tradition zurück. Produkte, die die Bezeichnung g.g.A. tragen - das Kürzel steht für geschützte geografische Angaben – müssen in der Region und nach traditionellen Verfahren hergestellt werden.
Es waren die Mönche, die in den Klöstern Bier brauten und bei der Entwicklung von Lebkuchen eine bedeutende Rolle mitspielten. Bestimmte Originalrezepturen wie etwa das bayerische Reinheitsgebot von 1516 und die Herstellung von Lebkuchen zählen ebenso zu den Gemeinsamkeiten.
Dipl. Ing. Walter König vom Bayerischen Brauerbund vermittelte Medienvertretern im Rahmen eines Tastings wie ausgezeichnet bayerische Biere g.g.A. und Nürnberger Lebkuchen g.g.A. miteinander harmonieren. Auch hier mit „g.g.A. eine weitere Gemeinsamkeit.
Treffpunkt war die Nürnberger Bäckerei/Konditorei von Markus Döllner, Obermeister der Bäcker-Innung-Nürnberg. Dort werden ausschließlich die Königsklasse Elisenlebkuchen produziert.
Derzeit sind 24 Nürnberger Lebkuchenbäcker und 86 bayerische Brauereien berechtigt, original Nürnberger Lebkuchen g.g.A. bzw. Bayerisches Bier g.g.A. herzustellen und mit dem EU-Signet als regionale Spezialität zu vermarkten.
Zahlreiche Schutzgemeinschaften haben mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Gemeinschaftskampagne „WeltGenussErbe Bayern“ ins Leben gerufen.
Video: © Brigitte Karch
Weitere Informationen:
www.baeckereidoellner.de
www.bayerisches-bier.de
www.weltgenusserbe.eu
www.spezialitaetenland-bayern.de/schutz/eu-herkunftszeichen
www.brikada.de
Zuerst auf Facebook veröffentlicht. Zum Originalbeitrag ↗



