
Augsburg. - Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) greifen etwa 25 bis 30 Prozent der Erwachsenen regelmäßig zu Supplementen, neu ist der Trend für Kinder.
Im Gegensatz zu Arzneimitteln durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel (NEM) kein behördliches Zulassungsverfahren, obwohl sie teilweise in Verbindung mit Aussagen zur Verringerung eines Krankheitsrisikos verkauft werden und es gesundheitliche Risiken bei Überdosierungen geben kann. 18 bedeutende Pflanzen bewertet das BfR wissenschaftlich auf ihre Schädlichkeit hin. Acht davon gelten als gesundheitsgefährdend, verboten sind in der EU aber nur zwei. Für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Mittel, sind bisher allein die Hersteller und Vertreiber verantwortlich.
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) stellt folgende Forderungen an die Politik:
Nationale verbindliche Regelungen für NEM zu Höchstmengen verschiedener Inhaltsstoffe, zugelassenen Pflanzen bzw. Pflanzenzubereitungen und Wirkungsnachweis, solange es keine EU-einheitliche Lösung gibt.
EU-einheitliche Regelungen für NEM, welche die Qualität und Wirksamkeit der Produkte sowie Höchstmengen für Inhaltsstoffe verbindlich festlegen.
NEM zählen gesetzlich zu den Lebensmitteln und sollen die normale Ernährung ergänzen. Sie enthalten jedoch Nährstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe und essenzielle Fettsäuren, aber auch sonstige Stoffe wie Aminosäuren, Ballaststoffe oder verschiedene, teilweise hochkonzentrierte Pflanzenextrakte (Botanicals).
Die Grundlage der deutschen Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung ist die EU-Richtlinie 2002/46/EG. Diese regelt allerdings ausschließlich die erlaubten Vitamin- und Mineralstoffverbindungen. Gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe sowie Regelungen für sonstige Stoffe mit ernährungsphysiologischer Wirkung wie Fettsäuren, Aminosäuren oder Pflanzenstoffe fehlen derzeit in Deutschland und in der EU.
Der Bereich der pflanzlichen Wirkstoffe, der so genannten Botanicals, ist noch weniger geregelten, gewinnt aber zunehmend an Bedeutung. Seit 2014 gibt es in Deutschland hierzu Empfehlungen.
„Für die Verbraucher*innen stellt sich bei der NEM-Einnahme unter anderem das Problem der Überdosierung. So können beispielsweise durch andauernde Überdosierung von Vitamin-D-Präparaten – über 100 Mikrogramm pro Tag – Nebenwirkungen wie Nierensteine und Nierenverkalkung auftreten“, erklärt Ulrike Birmoser, Ernährungsberaterin beim VSB.
Die Forderung an die Politik „Verbindliche Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel einführen“ verabschiedeten am 28. Oktober 2020 auf der Landesdelegiertenversammlung des VSB die Mitglieder des Landesvorstands sowie rund 70 Delegierte neben drei weiteren Anträgen aus den Bereichen Umwelt, Verbraucherrecht und Finanzen. Die Landesdelegiertenversammlung fand angesichts der Corona-Pandemie erstmalig in digitaler Form statt. Die Anträge an die Politik hat der Verbraucherverband an die jeweilig zuständigen Ministerien weitergegeben.
Alle Anträge des VerbraucherService Bayern finden Sie hier:
Zuerst auf Facebook veröffentlicht. Zum Originalbeitrag ↗



