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Stiftung Warentest: Schönheitsreparaturen: Millionen Mieter müssen nicht zahlen

21.03.2015

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wer in eine unrenovierte Wohnung eingezogen ist, braucht bei Auszug nicht renovieren. Dasselbe gilt, wenn im Vertrag eine sogenannte Quotenklausel steht. Wer eine unwirksame Klausel im Vertrag hat und schon renoviert hat, darf vom Vermieter Geld zurückfordern.

Zwei Paukenschläge aus Karlsruhe
Ausziehen ohne zu renovieren – das erlaubt der Bundesgerichtshof jetzt Millionen Mietern. In zwei Aufsehen erregenden Urteilen kehrt er seine bisherige Rechtsprechung um:

Urteil 1: Die erste mieterfreundliche Entscheidung betrifft Fälle, in denen Mieter in eine unreno­vierte Wohnung eingezogen sind und Renovierungsklauseln im Vertrag haben (Aktenzeichen VIII ZR 185/14).

Urteil 2: Die zweite Entscheidung erklärt sogenannte Quotenklauseln für unwirksam. Nach solchen Klauseln mussten Mieter bislang die anteiligen Kosten fürs Streichen und Tapezieren bezahlen, wenn sie vor Ablauf der üblichen Renovierungsintervalle ausziehen (Aktenzeichen VIII ZR 242/13).

Was Mieter weiterhin beachten müssen: test.de erklärt die Rechtslage, hilft Mietern mit einem Musterbrief – und sagt auch, wie Vermieter das Beste aus der Situation machen.

Weitere Informationen:
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Titelbild: Neues Urteil des Bundesgerichtshofes zu Zahlung von Schönheitsreparaturen. Foto: Privat