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Bayerisches Sozialministerium: Schulbedarf für Asylbewerberkinder

23.08.2011

Auch für Asylbewerberkinder besteht in Bayern Schulpflicht. Mit Beginn des neuen Schuljahres können sie die schulbezogenen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets im Bedarfsfall genauso erhalten wie Kinder, deren Eltern Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Hartz IV nach dem SGB II beziehen.

Damit werden im Bedarfsfall neben den Kosten für mehrtägige Klassenfahrten und Schulausflüge, die Kosten für das Mittagessen an Ganztagsschulen und die Beförderung zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet. Für den persönlichen Schulbedarf stehen pro Kind zum Schuljahresbeginn 70 Euro und zum Halbjahr 30 Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen:
www.stmas.bayern.de

(Der Link wurde am 23.08.2011 getestet.)