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Uni Düsseldorf: Was haben Soraya, Caroline und Nena gemeinsam?

20.08.2010

Frage: Was haben Pop-Ikone Nena gemeinsam mit einer monegassischen Fürstentochter, derzeitige Prinzessin von Hannover? Was verbindet Schlager- und Filmstar Caterina Valente mit der persischen Ex-Kaiserin Soraya und Bühnenlegende Gustaf Gründgens oder mit dem Literaturnobelpreisträger Heinrich Böll? Antwort: Alle waren, alle sind prominent. Und alle führten Prozesse, weil sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sahen.

Die Grundfragen sind einfach. Und kompliziert zugleich. "Müssen Prominente grenzen- und schutzlos Eingriffe in ihr Persönlichkeitsrecht hinnehmen? Wenn dies nicht der Fall ist, welche Grenzen müssen die Medien einhalten und welche müssen auf typische Kollisionsfälle hin modifiziert werden?" So fragt Autorin Nina Fechner (28) in der Einleitung ihrer Doktorarbeit. Und analysiert auf den folgenden 186 Seiten spektakuläre Gerichtsentscheidungen.

Zum Beispiel den "Fall Soraya". Soraya Esfandiary Bakhtiari (1932 bis 2001), Tochter eines persischen Diplomaten und einer deutschen Mutter, war von 1951 bis 1958 mit Schah Mohammad Reza Pahlavi verheiratet. Die Ehe wurde wegen Kinderlosigkeit geschieden. Seit den 50er Jahren war "die Deutsche auf dem Pfauenthron" Dauerthema der bundesrepublikanischen Regenbogenpresse und Trockenhaubenliteratur. Zum Beispiel im "Neuen Blatt mit Gerichtswoche", eine zum Springer-Konzern gehörende Wochenzeitschrift. Auf Seite 1 der Ausgabe vom 29. April 1961 titelte die Gazette: "Soraya: Der Schah schreibt mir nicht mehr". Es folgte ein so genannter Sonderbericht mit "Exklusiv-Interview", inklusive Details aus dem Privatleben.

Das Interview stammte von einer freien Mitarbeiterin des Klatschblattes: Es war schlichtweg erfunden. Zwar brachte die Zeitschrift später eine kurze Gegendarstellung, dass das Interview nie stattgefunden habe, - eingerückt in eine neue Soraya-Story. Das Boulevard-Opfer gab sich jedoch damit nicht zufrieden. Soraya reichte Klage beim Landgericht ein, das ihr Schadensersatz aufgrund der Persönlichkeitsverletzung zusprach. Hiergegen wiederum legten Verlag und Chefredakteur Berufung beim Bundesgerichtshof ein. Und verloren.

Nina Fechner: "Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass das veröffentlichte, fingierte Interview Sorayas Persönlichkeitsrecht in rechtswidriger Weise verletze. Der Verlag habe in dem Bestreben, die öffentliche Anteilnahme an dem Schicksal Prinzessin Sorayas geschäftlich auszuwerten, über ihre Person verfügt, indem sie ihr Äußerungen über ihre Privatsphäre in den Mund gelegt hätten, die sie nicht getan habe. (…) Bei dem Aufsehen, das der Abdruck eines Interviews der Ex-Kaiserin von Persien in der interessierten Öffentlichkeit finden würde, hätte Anlass zu besonderer Sorgfalt bestanden: Eine einfache Rückfrage hätte den Schwindel sogleich aufgedeckt."
Das BGH-Urteil ging als "Soraya-Entscheidung" in die bundesdeutsche Rechtsgeschichte ein.

Ärger mit der Presse hatte auch Gabriele Susanne Kerner, besser bekannt als "Nena" ("99 Luftballons"). Das Landgericht Hamburg musste sich mit einem nicht genehmigten Zweitabdruck eines "Bodypainting-Fotos" des Schlagerstars auf der Titelseite der Ost-Postille "Super-Illu" befassen.
Dann der juristisch-journalistische Dauerbrenner. Nina Fechner überschreibt das ausführliche Kapitel "Verfassungsrechtsprechung am Beispiel des Klassikers ‚Caroline von Monaco’". Zitat: "Niemand hat in den letzten Jahren mehr für die verfassungsrechtliche Weiterentwicklung des Persönlichkeitsschutzes – insbesondere im Bereich des Rechtes am eigenen Bild – gegenüber Massenmedien getan und erreicht als Prinzessin Caroline von Hannover, die vormalige Prinzessin Caroline von Monaco." Nina Fechner dokumentiert drei verschiedene Foto- und Klageserien. Das im "Caroline-Urteil" von 2004 gipfelt. Das Urteil hatte für die deutsche Rechtsprechung weitreichende Folgen und gilt seitdem als Orientierung und Auslegungshilfe.

Nicole Fechners Fazit: "Fakt ist und bleibt – auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg – , dass wir uns der bunten Bilder der Prominenten in der Regenbogenpresse, ob mit oder ohne Einwilligungserfordernis, nicht werden entziehen können. Denn was ist ein Leben in der Öffentlichkeit ohne das Sahnehäubchen Titelblatt?"
In gekürzter Fassung: R. W.


Nina Fechner: "Wahrung der Intimität? Grenzen des Persönlichkeitsschutzes für Prominente" (= Europäische Hochschulschriften, Reihe 2, Rechtswissenschaft Vol. 5062), 186 Seiten, 42,80 Euro, ISBN 978-3-631-61206-4 b, erschienen im Peter Lang Verlag, Frankfurt/Main.

Weitere Informationen:
www.uni-duesseldorf.de

(Der Link wurde am 20.08.2010 getestet.)

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