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VSB: Wer zahlt die defekte Telefonleitung? Hinweise für Mieter und Vermieter

08.07.2019

Augsburg. - Ihr Telefon- oder Fernsehanschluss funktioniert nicht und Sie wohnen in einer Mietwohnung? Ursachen hierfür gibt es zahlreiche. Ein Defekt an der Telefonleitung oder altersbedingte Ausfälle sind nur zwei Möglichkeiten. Doch wie ist die Rechtslage und wer trägt eigentlich die Kosten für die Instandsetzung? Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) beantwortet diese Frage.

Seit Dezember 2018 ist durch den BGH (Urteil vom 05.12.2018, VIII 17/18) geklärt, dass den Vermieter und Eigentümer die Pflicht zur Instandhaltung von Telefonleitungen in Wohngebäuden trifft. Eine zeitgemäße Mietwohnung ist mit einem funktionierenden Telefonanschluss auszustatten, den der Vermieter in einem funktionsfähigen Zustand erhält.

„Der Vermieter hat sich bei Defekten zwischen Hausanschluss und Wohnungsanschluss um die Funktionsfähigkeit der Telefonleitung zu kümmern. Der Mieter muss sich nicht darauf verweisen lassen, selbst einen Handwerker zur Reparatur zu beauftragen“, erläutert Gabriele Gers, Juristin beim VSB: „Bei Problemen, die nachweislich zwischen Gebäudeanschluss und Wohnungsanschluss auftreten, fordern Sie den Vermieter zur Behebung des Mangels auf. Am besten schriftlich und mit Nennung einer angemessenen Frist“.
(Quelle: VSB)

Weitere Informationen:
verbraucherservice-bayern.de

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