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Bayerisches Kunstministerium unterstützt bis zu 100 Bildende Künstlerinnen und Künstler

09.02.2018
  München. - Das bayerische Kunstministerium unterstützt bis zu 100 Bildende Künstlerinnen und Künstler bei den Atelierkosten. Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden. Die Künstlerinnen und Künstler erhalten über einen Zeitraum von zwei Jahren einen Zuschuss zu ihren Atelierkosten von monatlich 230 Euro. "Damit können wir die Arbeitsbedingungen der Bildenden Künstlerinnen und Künstler in Bayern weiter verbessern und ihnen Freiräume für ihre kreative Arbeit verschaffen", so der Kunstminister Dr. Spaenle. Zum 1. Januar 2019 soll eine neue Förderrunde des Programms des Freistaats beginnen. Für das Programm können sich freischaffende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbegrenzung bis Ende Juli 2018 bei der Regierung bewerben, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz des Künstlers befindet. Voraussetzung ist eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung. Die Bewerber müssen seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und dürfen ein bestimmtes Jahresnettoeinkommen nicht überschreiten. Die Atelierkostenzuschüsse werden auf der Grundlage von Vorschlägen einer Auswahlkommission vergeben. Der monatliche Zuschuss wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt und kann unmittelbar anschließend an die erste Förderperiode auf eine Gesamtdauer von 48 Monaten verlängert werden. Dies setzt jedoch eine erneute Teilnahme am Auswahlverfahren voraus. Das Programm besteht in Bayern seit 1998. Es wird aus Mitteln des Kulturfonds Bayern finanziert, die vom Bayerischen Landtag bewilligt werden. (Quelle: Bayerisches Kunstministerium) Weitere Informationen: www.km.bayern.de/kunst-und-kultur/foerderung/kuenstlerfoerderung.html [Stichwort: "Atelierförderprogramm"