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MDK Bayern: Nicht mehr Minuten zählen, sondern individuelle „Pflegebedürftigkeit“

07.04.2016

 

 

 

 

Wichtigste Kernaussagen für die Einführung neuer Leistungen für Pflegebedürftige sind: „Wer jetzt schon Leistungen aus der Pflegekasse bezieht, braucht keinen neuen Antrag zu stellen. Und: niemand wird aufgrund der neuen Begutachtungskriterien in der Einstufung schlechter gestellt“, dies betonte Dr. Ottilie Randzio, stv. Geschäftsführerin im MDK Bayern, und Leitende Ärztin Bereich Pflege vom MDK Bayern. Der MDK Bayern hatte gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie den Pflegekassen zur Informationsveranstaltung zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff des Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) die interessierte Öffentlichkeit  in die Kolping-Stiftung-Augsburg einladen.
 

 

Bildunterschrift (o.): Die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml (r.), zeigt sich erfreut über die neuen Leistungen für Pflegebedürftige. „Dr. Ottilie Randzio (l.), stv. Geschäftsführerin im MDK Bayern, und Leitende Ärztin Bereich Pflege vom MDK Bayern: „Kein Versicherter muss Angst haben, durch die Einführung neuer Begutachtungskriterien schlechter gestellt zu werden.“ Foto: Brigitte Karch

 

Aus dem heute noch aktuellen Minutenzählen bei der Begutachtung pflegebedürftiger Menschen zur Festlegung ihrer Pflegeeinstufung, wird ab 1. Januar 2017 durch die gesetzlich vorgegebene Einführung von Pflegegraden abgelöst. Sinn und Ziel ist es dabei, die Pflegebedürftigkeit eines Menschen nicht mehr isoliert in Teilbereichen zu begutachten, sondern entsprechend einer ganzheitlichen Betrachtungsweise Antworten auf die Fragen „Was kann der pflegebedürftige Mensch selbst bewerkstelligen und wobei braucht er personelle Hilfe und Unterstützung im Alltag?“ zu finden.

 

Bildunterschrift (o.): Die brandaktuelle Thematik „Einführung neuer Begutachtungskriterien für Pflegebedürftige“ sorgte für einen vollen Vortragssaal im Kolpinghaus in Augsburg. Foto: Brigitte Karch

 

In einem einstündigen Vortrag „Schritt für Schritt zum neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff“ erläuterte Klaus Klügel, MDK Referent, wie die fünf neuen Pflegegrade zukünftig bestimmt werden. Es sind sechs relevante Module, die in das Punktesystem einer Gesamtbegutachtung einfließen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und deren Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsspezifischen/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. In der Zusammenschau dieser Module ergibt sich die Gesamtbewertung, die dann als Basis für die Zuordnung zu einem der neuen fünf Pflegegrade führt.



 

Bildunterschrift (l): „Derzeit wird die Gestaltung des Alltagslebens eines Pflegebedürftigen überhaupt nicht erfasst. Das soll sich mit Einführung des neuen Begutachtungssystems ändern“ sagte Klaus Klügel vom MDK Bayern. Er stellte die neuen Bereiche vor, die ab 1. Januar 2017 in die Begutachtung eines Pflegebedürftigen einfließen werden. Foto: Brigitte Karch

 







In der anschließenden Diskussionsrunde stand u.a. die Frage der Pflegeberater wie die Kriterien des 71 Punkte umfassenden Kriterienbogens „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“ zustande kamen, im Mittelpunkt. Zum anderen interessierten die Zuhörerrinnen und Zuhörer, wie der Personalschlüssel und damit die Finanzierung des zu erwartenden höheren Pflegepersonalanteils bewerkstelligt werden kann. Eine überzeugende Antwort darauf konnte Klügel freilich nicht wirklich geben. Die Skepsis der VeranstaltungsteilnehmerInnen blieb, zumal noch völlig offen ist, mit welchen Zusatzkosten man zukünftig rechnen muss, Auch müsse das mit Hilfe von Wissenschaftlern erarbeitete neue Konzept sich erst einmal in der Praxis bewähren.
Brigitte Karch


Über den MDK Bayern: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Bayern (MDK Bayern) ist der unabhängige sozialmedizinische und pflegefachliche Beratungs- und Begutachtungsdienst von über 10,4 Mio. gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Bürgern in Bayern. Im Jahr 2015 haben die über 1.000 angestellten Fachkräfte des MDK Bayern – überwiegend Ärzte und Pflegekräfte – in den 24 Beratungs- und Begutachtungszentren in Bayern mehr als 1,4 Millionen Gutachten, Empfehlungen und Einzelfallprüfungen im medizinischen und pflegerischen Bereich durchgeführt. Im Interesse der Versichertengemeinschaft trägt der MDK Bayern dazu bei, die gesundheitliche Versorgung insgesamt qualitativ weiterzuentwickeln und Maßnahmen zu vermeiden, die unnötig gefährlich oder unwirtschaftlich sind. Ziel ist es, eine stabile gesundheitliche Versorgung auf hohem Niveau dauerhaft sicherzustellen.

 

Weitere Informationen: 
www.mdk-bayern.de/nba



Titelbild (v.l.): Manfred Knöpfle, MDK-Verwaltungsratsvorsitzender, Heinz Stahl, MDK-Koordinator, Dr. Ottilie Randzio, stv. Geschäftsführerin im MDK Bayern, und Leitende Ärztin Bereich Pflege, Klaus Klügel, Referent, Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml, Reiner Kasperbauer, MDK Geschäftsführer und Dr. Bernhard Opolony, Leiter Bereich Pflege im Bayerischen Staatsministerium. Foto: Brigitte Karch