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Bielefelder Gesundheitsamt: Vorsicht bei Masern

04.03.2015

„Eine Impfung schützt nicht nur die geimpfte Person, sondern auch andere – zum Beispiel Säuglinge, die die Impfung erst ab dem elften Lebensmonat erhalten dürfen“, so das Amt. Eltern sollten zudem die Impfpässe ihrer Kinder überprüfen, ob Masern, Mumps und Röteln (MMR) zweimal geimpft wurden. Fehlende Impfungen sollten nachgeholt werden. Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft sind oder ihren Impfstatus nicht kennen, sollten diese Impfung mit einer Dosis nachholen oder ergänzen. Ältere Personen sind zu nahezu vollständig immun.

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit und gehen mit Fieber, Schnupfen und Husten sowie einem typischen Hautausschlag mit Beginn im Gesicht und hinter den Ohren einher. Sie sind auch durch einen komplizierten Verlauf gekennzeichnet: Lungenentzündung, Ohrentzündung, Durchfall können auftreten.

Besonders gefürchtet ist die Hirnentzündung, die bei einem von 1.000 Erkrankten vorkommt und zum Tode führen kann. Dazu kommen seltenere Spätkomplikationen ebenfalls im Gehirn mit regelhaft tödlichem Verlauf, besonders bei Kindern unter fünf Jahren.
(Quelle: Stadt Bielefeld)

Weitere Informationen:
www.bielefeld.de