Fahrradhelm tragen, nach Alkoholgenuss nicht nur Verzicht auf das Auto, sondern auch auf das Fahrrad und Beachtung der Fahrradsicherheitsanforderung raten Unfallchirurgen zum Schutz und zur Vermeidung von Fahrradunfällen, heißt es seitens der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU).
Die amtliche Unfallstatistik zeigt nur die halbe Wahrheit. So das Ergebnis einer aktuellen Studie aus Münster, in der die erschreckend hohe Dunkelziffer verletzter Radfahrer erstmals klar gezeigt wurde. Während im Studienzeitraum lediglich 723 Fahrradunfälle in die amtliche Statistik eingingen, konnten die Unfallforscher insgesamt 2250 Unfälle dokumentieren. Besorgniserregend ist, dass 25 Prozent der Verletzten eine Kopfverletzung erlitten, aber umgekehrt nur sechs Prozent einen Fahrradhelm trugen. Vielfach war Alkoholkonsum die Ursache der schweren und tödlichen Fahrradunfälle.
Um Fahrradunfälle vorzubeugen, empfiehlt die DGU: Dazu gehört das eigenverantwortliche Tragen eines Fahrradhelms, und zwar in jedem Alter und bei jeder Fahrt. Ein nach den strengen Prüfkriterien zertifizierter Fahrradhelm ist die einzige "Knautschzone" des Radfahrers. So wird das Risiko einer schweren Schädelhirnverletzung um mindestens 50 Prozent reduziert.
Zweitens muss über die trügerische Sicherheit beim Radfahren unter Alkoholkonsum aufgeklärt werden. Richtig ist es, das Auto nach Alkoholkonsum stehen zu lassen. Falsch ist es, dann mit dem Rad zu fahren! Die eigenen Studienergebnisse sprechen eine klare Sprache: das höchste Risiko für tödliche Fahrradunfälle tragen alkoholisierte Radfahrer, ganz gleich ob sie stürzen oder mit einem motorisierten Fahrzeug kollidieren.
Als dritte Säule der Prävention gilt eine noch weiter gehende Verbesserung der technischen Sicherheitsstandards. Dabei kommt der Sichtbarkeit von Fahrzeug und Fahrer eine zentrale Bedeutung zu. "Wer ohne Licht fährt, der fährt auch ohne Verstand" heißt es bei der DGU. Und: Jeder Radfahrer sollte auch beim Stehen und Schieben des Rades für gute Sichtbarkeit zu sorgen, am besten durch Reflektoren, helle Kleidung und Standlicht.
DGU
Weitere Informationen:
www.dgu-online.de
Bildunterschrift: Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr! Foto: Techniker Krankenkasse
(Der Link wurde am 07.05.2011 getestet.)