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DGK: Neu: Kostenloser Hautcheck ab 35

20.06.2008

Darauf weist das Deutsche Grüne Kreuz e.V. hin und begrüßt die neuesten Bestimmungen, denen zufolge alle gesetzlichen Krankenkassen ab 1. Juli 2008 die Kosten für eine Früherkennungsuntersuchung von Hautkrebs ab dem 35. Lebensjahr über die Krankenversicherungskarte abrechnen. Alle gesetzlich Krankenversicherten haben nun alle zwei Jahre Anspruch auf diese Vorsorgeuntersuchung. Den Hautcheck dürfen Mediziner mit entsprechender Qualifikation durchführen, das können sowohl Dermatologen als auch Hausärzte sein.

Für alle Hautkrebsarten bestehen bei frühzeitiger Erkennung hohe Heilungschancen. Auch wer unter 35 ist und den Hautcheck aus eigener Tasche bezahlen muss, sollte diese Möglichkeit unbedingt nutzen, wenn er oder sie zu den Risikogruppen zählt. Dazu gehören Menschen, die sich – zum Beispiel aus beruflichen Gründen – viel im Freien aufhalten müssen. Für sie besteht das Risiko, an weißem Hautkrebs zu erkranken, der häufig im Gesicht, an Nase, Ohr oder Wange auftritt. Nach Expertenschätzungen erkranken jedes Jahr 150 von 100.000 Einwohnern an weißem Hautkrebs, die meisten davon an einem Basalzellkarzinom, das damit der häufigste bösartige Tumor beim Menschen überhaupt ist.

Weniger oft tritt der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) auf, ist aber gefährlicher, weil er schnell Metastasen bildet. Er kann am ganzen Körper auftreten und zeigt sich bei Männern häufig am Rücken, bei Frauen an den Unterschenkeln. Wer in seiner Kindheit zahlreiche oder starke Sonnenbrände hatte, gehört zur Risikogruppe für das maligne Melanom. Diese heute bekannte Tatsache ist auch der Grund, warum man den Sonnenschutz bei Kindern sehr ernst nehmen sollte. brä

Weitere Informationen:
dgk.de

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