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VSB: Wenn die Rente durch die zusätzliche Mütterrente weniger wird … Ausgerechnet Geringverdiener betroffen

12.09.2018
  Augsburg. - Geringverdiener, die mindestens 35 Beitragsjahre aufweisen können, bekommen Aufstockung, wenn ihre durchschnittlichen Rentenansprüche aus vollwertigen Pflichtbeitragszeiten unter 75% der Rente vom Durchschnittsverdiener liegen (sog. Mindestentgeltpunkte).
„Durch die Mütterrente II werden die Rentenansprüche aufgebessert, gleichzeitig könnte aber der Mindestentgeltanspruch Geringverdiener verloren gehen“ – informiert Jasmin Burger, Finanzberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).
  Wer ist betroffen? Diejenigen Geringverdiener, die nach Inkrafttreten der Mütterente II ab 2019 in Rente gehen. Bereits mit der Mütterrente I bekamen viele Eltern weniger Geld. Die Betroffenen haben es meistens nicht gemerkt, dass sie die Mindestentgeltpunkte nicht mehr erhalten. Die Mütterrente I ersetzt vielmehr diese, sie wird nicht zusätzlich ausgezahlt! „Der Fall liegt dem Petitionsausschuss des Bundestags zur Prüfung vor, ein Rechtsanspruch auf den Ausgleich besteht aber leider nicht“ – weiß die Finanzberaterin. Weitere Informationen zu Altersvorsorge erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Internetseite des VSB oder in der Beratungsstelle vom VSB in Augsburg unter 0821 15 70 31. (Quelle: VSB) Weitere Informationen: www.verbraucherservice-bayern.de