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VSB: Health Claims für Lebensmittel

05.05.2012

„Dann sind nach einer halbjährigen Übergangsfrist alle Werbeaussagen rund um die Gesundheit verboten, die nicht explizit erlaubt sind“, so Gisela Horlemann, Ökotrophologin beim VerbraucherService Bayern.

Ziel der Health-Claims-Verordnung ist der Schutz der Verbraucher vor irreführender, wissenschaftlich nicht fundierter oder übertriebener Werbung. Das gilt nicht nur für alle nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf den Verpackungen von Lebensmitteln, sondern auch auf Nahrungsergänzungsmitteln. Desgleichen müssen entsprechende Werbeaussagen in Text-, Bild- oder Graphikform in den Medien wahr und belegbar sein. Vor allem Aussagen, die sich auf die Entwicklung und Gesundheit von Kindern beziehen oder auf die Reduzierung eines Krankheitsrisikos, unterliegen strengen Anforderungen.

„Die Zukunft wird zeigen, ob sich der Dschungel an vielversprechenden Werbeaussagen für Verbraucher lichten wird“, gibt die Ernährungsexpertin des VerbraucherService Bayern zu bedenken. Denn gerade im Bereich der zugelassenen Claims für viele Vitamine und Mineralstoffe könnten geringe Mengen an Zusätzen in verschiedenen Produkten ausreichen, um zugelassene Werbeversprechen verwenden zu können.

Weitere Informationen:
www.verbraucherservice-bayern.de

(Der Link wurde am 05.05.2012 getestet.)