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LGL: Deutsche Babynahrung von Melamin nicht betroffen

04.10.2008

Nach Angaben des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Erlangen, hat die Schwerpunktkontrolle für Melamin bisher ergeben:

Insgesamt 12 deutsche Säuglingsprodukte und 19 Produkte vorwiegend aus Asia-Läden wie Süßwaren, Getränke oder Fertiggerichte mit Milchanteilen waren Melamin-frei.

3 Milchbonbon-Proben "White Rabbi" enthielten keinen Zusatz von Melamin. Der Rückruf der Produkte wurde dennoch bereits eingeleitet.

Weitere 11 Proben verschiedener Lebensmittel werden derzeit noch auf den verbotenen Zusatz hin analysiert.

Nach den bisherigen Erkenntnissen wurden alle beprobten chinesischen Produkte legal nach Bayern importiert, da sie nicht dem Einfuhrverbot für Milch und Milchprodukte sowie Babynahrung nach Europa unterliegen. Weitere Beprobungen asiatischer Produkte durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort laufen.

Wie weiterhin aus einer Meldung vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hervorgeht, trat mit der am 30. September 2008 in Berlin unterzeichneten Eilverordnung ein umfassendes Einfuhrverbot für Säuglingsnahrung aus China in Kraft. Andere Lebensmittel aus China dürfen nur eingeführt werden, wenn sie zuvor untersucht worden sind. Darüber hinaus wurden die Kontrollmaßnahmen der Lebensmittelüberwachung verstärkt. Bei Verstößen gegen diese Verordnung wird die Ware sichergestellt und vernichtet.

Bereits am 26. September 2008 wurde in Brüssel ein EU-weites Paket mit Schutzmaßnahmen geschnürt. Darin enthalten ist auch ein generelles Einfuhrverbot von Säuglingsnahrung aus China. Zusätzlich wurden Überwachungsmaßnahmen beschlossen und ein Melamin-Höchstwert für alle Lebensmittel festgelegt, die eine bestimmte Menge an Milch oder Milchprodukten enthalten.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit kommt in ihrer aktuellen Stellungnahme über den Vorfall in China zu dem Schluss, dass für die Bevölkerung in Europa keine akute Gefahr besteht.

Weitere Informationen:
www.lgl.bayern.de
www.stmugv.bayern.de
www.bmelv.de

/Die Links wurden am 04.10.2008 getestet.)