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Bundesverband der Selbständigen: GEZ-Gebühr für Internet-PCs

04.01.2007

Mit einem Musterbrief können Unternehmer Widerspruch gegen eine Zahlungsaufforderung der GEZ einlegen. Die BDS-Aktion soll Selbständigen und kleinen Unternehmen - die die "Kernzielgruppe" der neuen Regelung darstellen " helfen, rechtlich korrekt auf die neue Gebühr zu reagieren. Das Eintreiben der PC-Steuer soll so verhindert oder zumindest verschleppt werden. Der Mustertext ist unter www.bds-dgv.de/gez zu finden.

"Zwar haben sich die Ministerpräsidenten im Oktober auf eine geringere Gebühr von 5,52 Euro (statt der TV-Gebühr von 17,02 Euro) geeinigt, die ohnehin nur für die Unternehmen gilt, die bislang kein Radio angemeldet haben. Dies ändert jedoch nichts an den Ungereimtheiten innerhalb des aus Sicht der Selbständigen überholten ‚Rundfunkgebührenerhebungssystems’ und den generellen Kostenbelastungen", kritisiert BDS-Präsidentin Dorothea Störr-Ritter die seit 1. Januar geltende Regelung: "Allein der Besitz eines Rechners hat nichts mit Radiohören zu tun. Diese Geräte dienen der Arbeit und dem Geschäft. Das weitestgehend anerkannte System der öffentlich-rechtlichen Gebührenerhebung ist durch den technischen Fortschritt inzwischen veraltet und führt zu Ungerechtigkeiten. Wir sind gespannt auf das ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts."

Weitere Informationen: www.bds-dgv.de

(Die Links wurden am 04.01.2007 getestet.)