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Zensus 2011: Interviewerinnen und Interviewer haben einen speziellen Ausweis

02.05.2011

Die so genannten Erhebungsbeauftragten führen einen zentralen Bestandteil des Zensus durch: die Haushaltebefragung und eine Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Ihren Besuch kündigen sie den Befragten ein bis zwei Wochen vorher schriftlich an. Wenn die Interviewerin oder der Interviewer dann an der Haustür klingelt, muss sie oder er sich zunächst ausweisen: und zwar mit einem speziellen Interviewerausweis.

Bei jedem Ausweis findet sich oben links das Zensus-Logo und optional das Logo des Statistischen Landesamtes beziehungsweise der Name der Erhebungsstelle (1) sowie eine Nummer mit Kürzel des Bundeslandes (2). Darunter werden Angaben zum Erhebungsbeauftragten (3) wie Name, Anschrift und Geburtsdatum gemacht. Weitere Bestandteile des Ausweises sind die Gültigkeitsdauer des Ausweises (4), das Siegel beziehungsweise der Stempel der Erhebungsstelle (5) sowie die Unterschrift des Erhebungsstellenleiters oder der -leiterin (6).

Der Ausweis ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis wie Personalausweis, Führerschein oder Reisepass gültig.

Weitere Informationen:
www.zensus2011.de

(Der Link wurde am 02.05.2011 getestet.)