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Schwäbisch Hall: Checkliste für Gebrauchtimmobilien

30.09.2010

Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Mühe hat eine Checkliste für Kaufinteressenten erstellt.

1. Die Wertentwicklung hängt entscheidend von der Lage des Objekts ab. Wer später wieder ver-kaufen will, sollte sich vorab unbedingt über die Entwicklung der Immobilienpreise vor Ort infor-mieren.
2. Damit sich das Traumhaus nicht als Schrottimmobilie entpuppt, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Architekten oder Bausachverständigen zur Prüfung der Bausubstanz hinzuzuziehen.
3. Seit Anfang 2009 ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer einen gültigen Energieausweis vor-zulegen. Die Energiebilanz verrät viel über die Betriebskosten, die auf den Käufer zukommen – und gegebenenfalls über dringend notwendige Modernisierungen bei Heizungsanlage und Wärmedämmung. Sich nicht nur den Energiepass, sondern auch die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre zeigen lassen.
4. Der aktuelle Grundbuchauszug verrät u.a., ob auf einem Grundstück Lasten und Beschränkungen liegen.
5. Auch ein Blick in den Bebauungsplan gibt wertvolle Aufschlüsse: Handelt es sich um ein reines Wohngebiet oder ist eine Mischnutzung vorgesehen, die auch Gewerbeansiedlungen
zulässt?
6. Achten Sie auf die Infrastruktur. Wie ist die Verkehrsanbindung? Gibt es öffentliche Verkehrsmittel in der Nähe? Wie ist es um Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten bestellt? Wie ist das Betreuungs- und Schulangebot?
7. Achten Sie auf Geruchsbelästigungen durch Landwirtschaft oder Industrie, Starts und Landungen eines nahe gelegenen Flughafens. Baulärm in einem Neubaugebiet kann an Werktagen und Wochenenden ganz unterschiedlich sein. Darum: Mehrere Besuche vor der endgültigen Entscheidung sind Pflicht!
8. Gute Nachbarschaft ist wichtig. Deshalb rechtzeitig das Gespräch mit den möglichen neuen Nachbarn suchen.
9. Wer plant, das Haus aus zweiter Hand nach seinen Vorstellungen umzubauen, sollte vor dem Kauf die Baugenehmigung sorgfältig prüfen, ob nicht eventuelle Einschränkungen oder Denk-malschutz-Auflagen den Modernisierungsplänen entgegenstehen.
10.Beim Kauf einer Eigentumswohnung gilt es, Einsicht in weitere wichtige Unterlagen zu nehmen: Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Verwaltervertrag und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen geben wichtige Aufschlüsse darüber, ob man es mit einem gut verwalteten Objekt zu tun hat und Mitglied einer intakten Eigentümergemeinschaft wird.

Weitere Informationen:
www.schwaebisch-hall.de

Foto: Schwäbisch Hall

(Der Link wurde am 30.09.2010 getestet.)