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BSI strikt gegen "Flatrate"- und "All-you-can-drink"-Angebote

27.04.2007

"Flatrate"- oder "All-you-can-drink"-Angebote widersprechen der Grundposition des BSI, einen verantwortungsbewussten Umgang mit alkoholhaltigen Getränken zu fördern. Solche Angebote können dazu verleiten, dass Jugendliche und junge Erwachsene " animiert durch die Flatrate " höhere Risiken verbunden mit möglichen negativen Auswirkungen für ihre Gesundheit eingehen. Daher lehnt der BSI solche Angebote strikt ab. Unabhängig von der Anzahl der gastronomischen Betriebe, die sich an solchen Vermarktungspraktiken beteiligen, macht der BSI deutlich, dass diese selbst als "Randphänomene" nicht akzeptabel sind.

Neben der strengen Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen appelliert der BSI an alle gesellschaftlichen Gruppierungen, im gesamtgesellschaftlichen Kontext Verantwortung zu übernehmen. Das gilt für Eltern, Lehrer, Freundeskreis, Mitarbeiter in Handel, Gastronomie und Tankstellen sowie für die Hersteller und Importeure alkoholhaltiger Getränke.

Mit dem "Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung" setzt der BSI auf gezielte, kontinuierliche und nachhaltige Präventionskampagnen. Aktuelles Projekt des Arbeitskreises ist die Kampagne "Klartext reden!" zur Unterstützung der Alkoholprävention in Familien, die sich mit Eltern-Workshops, Broschüre und Internetauftritt an die Eltern als wichtige Vorbilder wendet. Der "Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung" setzt darüber hinaus bereits heute weitere Maßnahmen zur Aufklärung und zur Verbesserung des Jugendschutzes sowie zur Verhaltensänderung in bestimmten Situationen (Verkehr, Schwangerschaft, Stillzeit, Arbeitsplatz, Medikamenteneinnahme) um.

Der BSI hält die derzeitig gültigen Gesetze für absolut geeignet, um gegen solche Auswüchse einer verantwortungslosen Ausschankpraxis einzelner Gastronomen konsequent vorzugehen. Gemäß § 20 des Gaststättengesetzes ist eindeutig geregelt, dass kein Alkohol an erkennbar betrunkene Gäste ausgeschenkt werden darf. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken an unter 18-Jährige sowie die Abgabe von Wein, Bier, bierhaltigen Mischgetränken und Sekt an unter 16-Jährige. Der BSI begrüßt daher die Ankündigung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, dass die Bestimmungen des Jugendschutz- und Gaststättengesetzes streng umgesetzt werden müssen.

Weitere Informationen:
www.klartext-reden.de
www.spirituosen-verband.de
www.dagusta.de

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