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MGW kritisiert Sparmaßnahmen bei Kurmaßnahmen für Mütter

28.03.2010

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind nach den jüngst veröffentlichten Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums im Bereich "Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Mütter mit Kindern" 2009 um 5,6% gesunken, gleichzeitig sind aber die Gesamtausgaben der GKV um 6% gestiegen. Für das Müttergenesungswerk eine skandalöse Entwicklung.

"Die gesetzlichen Änderungen in diesem Bereich waren 2007 erklärter politischer Wille aller Fraktionen im Deutschen Bundestag. Ziel war, den Zugang zu diesen Kurmaßnahmen
für Mütter zu erleichtern und deshalb ihren rechtlichen Anspruch zu stärken", betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin.

Die Statistik des Müttergenesungswerkes spiegelt diesen Ausgabenrückgang der GKV. Im letzten Jahr nahmen nur noch 43.000 Mütter und 64.000 Kinder (6% weniger als 2008) an
Vorsorge- oder Rehabiliationsmaßnahmen im Müttergenesungswerk teil. Die Ablehnungen
der Kuranträge durch die gesetzlichen Krankenkassen stiegen 2009 um 4% auf insgesamt 31%. Viele Krankenkassen haben ihre Ablehnungsquoten gesteigert und begründen Ablehnungen
vor allem mit dem Grundsatz "ambulante Maßnahmen nicht ausgeschöpft" oder Varianten davon. "Dieser Grundsatz gilt aber seit 2007 explizit nicht für mütterspezifische Kurmaßnahmen und die Anwendung ist daher rechtswidrig" erläutert Schilling, "deshalb sind die Widersprüche von Müttern gegen die Ablehnung ihres Kurantrags mit 48% so erfolgreich."

Das Müttergenesungswerk fordert die Politik auf, diese Entwicklung zu beobachten und zu intervenieren. Schilling erklärt: "Der gesetzliche Anspruch für Mütter ist geregelt, aber es gibt ein deutliches Umsetzungsproblem bei den Krankenkassen. Die neue gesetzlich verordnete Statistik der Kassen zu Anträgen und deren Erledigung, die seit 2008 geführt werden muss, gibt es bis heute nicht. Mütter brauchen mal wieder dringend Unterstützung von
politischer Seite, um ihre Rechte durchzusetzen."

Das MGW ruft die Mütter auf, selbstverständlich ihren Kurantrag bei ihrer Krankenkasse zu stellen und dafür die Unterstützung der Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes bei den Wohlfahrtsverbänden in Anspruch zu nehmen. Damit hat ihr Antrag beste Erfolgschancen. "Mütter sollten immer bedenken, dass eine Krankenkasse auch gewechselt werden kann, wenn sie eine ungerechtfertigte Ablehnung erhalten."

Das Müttergenesungswerk zeigt in seiner Statistik der Beratungsstellen die Ablehnungsquoten einzelner Krankenkassen auf. Das Müttergenesungswerk bietet im Verbund mit 84 anerkannten Einrichtungen und einem wohnortnahen Netz von rund 1.400 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden frauenspezifische und ganzheitliche Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Mutter-Kind in ganz Deutschland an.

Weitere Informationen:
www.muettergenesungswerk.de

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